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TEILREVISION WALDGESETZT IM KT THURGAU

 

11/04/2022

 

Hoi zäme

 

Uns Bikern soll es an den Kragen gehen.

 

Der Kanton Thurgau will sein Waldgesetz neu straffen. Hierzu hat er eine Vernehmlassung bis 2.Mai 2022 ausgeschrieben. Darin möchte er auf allen Trails ein generelles Bike Verbot installieren. Somit darf dann nur noch auf befestigten Wegen (Schotter mindestens 20cm dick) gefahren werden. Im Weiteren möchte der Kanton, Förster, Waldarbeiter und auch Fischereiaufseher etc. zu Polizisten ernennen, die Bussen erteilen, Personen kontrollieren, durchsuchen, Gegenstände beschlagnahmen und auch Personen festhalten können. Bussen bis 20’000.- sind vorgesehen!!!

 

So etwas dürfen wir uns nicht gefallen lassen!

 

Es ist wichtig, dass sich jeder Einzelne, jede Gruppe, jeder Verein, jedes Bikegeschäft, jeder Profi, jeder Hobbybiker und auch die Bikekids mitmachen. Bitte leitet diese Aktion auch aktiv weiter.

 

Wehrt euch am besten auf der Offiziellen Seite des Kanton Thurgau!

 

Unten findet ihr eine kurze Anleitung bzgl. Vorgehen, sowie Textvorschläge, die ihr dazu verwenden könnt.

 

Happy Riding

 

Der Vorstand

Serugge Pedaleure

Anleitung

 

 

Link zur Vernehmlassung:

https://e-vernehmlassungen-dbu.tg.ch/de/teilrevision-waldgesetz-waldg/participant

 

 

Vorgehen:

  • Auf «Grundsätzliche Bemerkungen» klicken und registrieren

  • Sobald dein Account eröffnet ist Kurztext einkopieren und PDF-File hochladen

  • Achtung, der Antrag muss am Schluss noch übermittelt werden!

 

 

 

Kurztext:

 

Drohendes Trailverbot im neuen Waldgesetz Kt Thurgau

 

Einsprache zu Handen Kt. Thurgau

https://e-vernehmlassungen-dbu.tg.ch/de/teilrevision-waldgesetz-waldg/participant

 

§37 Absatz 2, 3, 5

 

Antrag: Beibehaltung des Gewohnheits- / Wegerecht zum befahren der Wald Trails mit Mountainbikes.

 

Details finden sie im Anhang

 

Gruss

                                                ACHTUNG !!!

wirklich absenden...es kommt dann eine Mail Bestätigung

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